Inzidenz unter 100: Lockerungen der Corona-Regeln im Landkreis Görlitz ab 28. Mai 2021

26.05.2021 DruckversionPDF

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner wurde im Landkreis Görlitz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen nicht überschritten. 

Ab Freitag, 28. Mai 2021, treten damit die Regelungen von § 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetzes auf dem Gebiet des Landkreises Görlitz außer Kraft und es gelten dann uneingeschränkt die Bestimmungen der Sächsischen Corona-Schutz Verordnung.

 

Damit gilt insbesondere Folgendes:

 
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN:
 
Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind gestattet
 
1. mit den Angehörigen eines Hausstands, in Begleitung der Partnerin oder des Partners und von Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht,
 
2. mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands.
 
Dabei darf die Anzahl der Personen in geschlossenen Räumen die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschreiten; im Übrigen darf die Gesamtzahl von zehn Personen nicht überschritten werden. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleiben unberücksichtigt.
 
AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN:
 
Die Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt nicht mehr. Das Verlassen des Hauses oder der Wohnung ohne triftigen Grund ist damit ganztägig erlaubt.
 
SCHULEN UND KITAS:
 
In Einrichtungen der Kindertagesbetreuung einschließlich heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen, in Schulen der Primarstufe und in Förderschulen auch oberhalb der Primarstufe findet eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Klassen oder Gruppen und Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen statt, soweit die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in § 23 nicht weitergehende Bestimmungen trifft.
 
KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN:
 
Die Ausübung und Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen ist mit Kontakterfassung oder -nachverfolgung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zulässig. Für die Testpflicht gilt § 9 Absatz 2 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung.
 
GASTRONOMIE:
 
Die Öffnung von Gastronomiebetrieben im Außenbereich ist für Besucherinnen und Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontakterfassung oder -nachverfolgung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zulässig. Sitzen in einem Gastronomiebetrieb im Außenbereich Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch, müssen diese einen tagesaktuellen Test vorweisen.
 
BEHERBERGUNG:
 
Der Betrieb von Camping- und Caravaningplätzen sowie die Vermietung von Ferienwohnungen ist zulässig.
 
KUNST UND KULTUR:
 
Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Opernhäuser, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Musiktheater und ähnliche Einrichtungen für Publikum sowie Kulturveranstaltungen im Außenbereich dürfen unter der Voraussetzung öffnen, dass diese eine Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontakterfassung oder -nachverfolgung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sowie die Vorlage eines tagesaktuellen Tests vorsehen.
 
Die Öffnung von Autokinos, Medienausleihen in Bibliotheken, Fachbibliotheken, Bibliotheken an Hochschulen, der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek und der Deutschen Nationalbibliothek sowie öffentlichen Archiven ist ohne der o.g. Maßgaben zulässig. 
 
Die Öffnung von botanischen und zoologischen Gärten, Tierparks sowie Stadt-, Gäste- und Naturführungen aller Art im Außenbereich ist zulässig, wenn eine Kontakterfassung oder -nachverfolgung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sowie die Vorlage eines tagesaktuellen Tests vorgesehen ist.
Stadt-, Gäste- und Naturführungen dürfen mit maximal zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden.
 
 
Zulässig ist die Öffnung und der Betrieb von Kunst-, Musik-, und Tanzschulen sowie der Musikunterricht durch freiberufliche Musikpädagogen, wenn
 
1. die Hygienemaßnahmen nach § 6 eingehalten werden,
 
2. eine Kontakterfassung oder -nachverfolgung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 erfolgt,
 
3. die Betriebsinhaber und Beschäftigten sich testen oder testen lassen,
 
4. die Schülerinnen und Schüler einen tagesaktuellen Test vorweisen.
 
 
Nummer 4 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Testung nach § 23 Absatz 4 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beim letzten Test in der Kalenderwoche negativ getestet wurden.
 
SPORT:
 
Zulässig sind bzw. ist
 
1. die in § 28b Absatz 1 Nummer 6 des Infektionsschutzgesetzes
    genannten Ausnahmen,
 
2. Fitnessstudios und sonstige Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs, soweit sie medizinisch notwendigen Behandlungen dienen,
 
3. der Sportunterricht,
 
4. das leistungssportliche Training der Schülerinnen und Schüler in der vertieften sportlichen Ausbildung, sofern sie an der Präsenzbeschulung gemäß § 23 Absatz 2 oder 3 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung teilnehmen,
 
5. Dienstsport,
 
6. sportwissenschaftliche Studiengänge,
 
7. lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler,
 
8. Sportlerinnen und Sportler mit einem Arbeitsvertrag, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient,
 
9. Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen,
 
10. kontaktfreien Sport auf Außensportanlagen und
 
11. kontaktfreien Sport auf Innensportanlagen einschließlich Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen sowie den Kontaktsport auf Außensportanlagen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem tagesaktuellen Test oder einem Test nach § 23 Absatz 4 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sowie einer Kontakterfassung oder -nachverfolgung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung .
 
Anleitungspersonen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.
 
Hallen- und Freibäder:
 
Zulässig ist die Nutzung von Hallen- und Freibädern im Sinne des § 19 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und soweit es für die Nutzung für den schulischen Schwimmunterricht in der Primarstufe, für die praktische Ausbildung und Prüfung berufsbedingt oder für die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zum Nachweis der Rettungsfähigkeit erforderlich ist.
 
 
Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Görlitz zur Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner
„Weißwass(er)leben“ die StadtApp für Weißwasser und Umgebung

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ARCHIV CORONA - INFORMATIONEN

11.09.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

18.06.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

28.05.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

01.05.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

03.04.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

18.03.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

04.03.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

23.02.2022, 00:00 Uhr - Corona-Notfall-Verordnung

06.02.2022, 00:00 Uhr - Corona Notfall-Verordnung

14.01.2022, 00:00 Uhr - Corona Notfall Verordnung

28.12.2021, 00:00 Uhr - Corona Notfall-Verordnung

13.12.2021, 00:00 Uhr - Corona Notfall-Verordnung

22.11.2021, 00:00 Uhr - Corona Notfall-Verordnung

19.11.2021, 23:13 Uhr - Corona Notfall-Verordnung - Medieninfo

08.11.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

21.10.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

23.09.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

26.08.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

13.07.2021, 16:21 Uhr - Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

01.07.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

14.06.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

09.06.2021, 00:00 Uhr - Weitere Öffnungen und Lockerungen im Landkreis Görlitz

31.05.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

26.05.2021, 15:08 Uhr - Weitere Öffnungen zum 31. Mai 2021 möglich

28.05.2021, 00:00 Uhr - Lockerungen der Corona-Regeln im Landkreis Görlitz

18.05.2021, 11:49 Uhr - Schulen und Kitas dürfen im Landkreis Görlitz ab Do. wieder öffnen

10.05.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

04.05.2021, 14:49 Uhr - Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung

19.04.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

06.04.2021, 00:00 Uhr - Neue Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

01.04.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

23.03.2021, 00:00 Uhr - Neue Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

08.03.2021, 00:00 Uhr - Neue Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

08.03.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

05.03.2021, 18:39 Uhr - Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab 8. März

15.02.2021, 00:00 Uhr - Neue Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

15.02.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

09.02.2021, 13:19 Uhr - Click & Collect ab 15. Februar in Sachsen möglich

12.02.2021, 16:55 Uhr - Grundschulen und Kitas öffnen zum 15. Februar

28.01.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

18.01.2021, 00:00 Uhr - Testpflicht für Grenzpendler

11.01.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

09.01.2021, 14:00 Uhr - Aktuelles zur Coronaschutzimpfung

05.01.2021, 22:45 Uhr - Lockdown für Schulen und Kita wird verlängert

16.12.2020, 00:00 Uhr - Änderung Corona Schutz-Verordnung

14.12.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

11.12.2020, 20:37 Uhr - Sachsen verschärft Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie

10.12.2020, 00:00 Uhr - Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

01.12.2020, 00:00 Uhr - Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

01.12.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

01.12.2020, 00:00 Uhr - Schärfere Regeln für Hotspots

26.11.2020, 00:00 Uhr - ab sofort die Novemberhilfe der Bundesregierung beantragen

18.11.2020, 00:00 Uhr - Neue Allgemeinverfügung – Anordnung von Hygieneauflagen

13.11.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

02.11.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

30.10.2020, 19:01 Uhr - Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung

26.10.2020, 00:00 Uhr - Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz

24.10.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

19.10.2020, 00:00 Uhr - Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz

15.10.2020, 12:00 Uhr - Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz 

01.09.2020, 00:00 Uhr - Neue Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19

08.08.2020, 00:00 Uhr - Einreisende aus Risikogebieten sind ab dem 8. August zu einem Corona-Test verpflichtet.

14.07.2020, 13:31 Uhr - Neue Corona-Schutzverordnung gilt ab 18. Juli

30.06.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz Verordnung

24.06.2020, 12:05 Uhr - Mehr als 60 Millionen Euro für Kultur und Tourismus

23.06.2020, 13:15 Uhr - Künftig Familienfeiern mit bis zu 100 Teilnehmern

23.06.2020, 13:06 Uhr - Für Kitas wieder Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen möglich

06.06.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz Verordnung

03.06.2020, 16:27 Uhr - Sachsen beschließt weitere Lockerungen

03.06.2020, 14:29 Uhr  - Eingeschränkter Regelbetrieb bleibt, mit Flexibilisierungen

28.05.2020, 14:00 Uhr  - Staatsregierung und LSB planen gemeinsam weitere Lockerungen im Sport

16.05.2020, 16:29 Uhr - Schulen und Kitas starten am Montag

15.05.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz Verordnung

12.05.2020, 14:12 Uhr - Gaststätten, Hotels, Theater und Kinos dürfen wieder öffnen

08.05.2020, 13:00 Uhr - Kinder dürfen wieder in Kitas und Grundschulen

07.05.2020, 16:18 Uhr - Kurzarbeitergeld auch für Grenzpendler

04.05.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz Verordnung

30.04.2020, 21:54 Uhr - Kabinett beschließt weitere Lockerung von Coronabeschränkungen

27.04.2020, 11:44 Uhr - Beantragung von Azubi-Coronahilfe ab sofort möglich

24.04.2020, 17:13 Uhr - Coronahilfe für von Kurzarbeit betroffene Ausbildungsbetriebe startet

24.04.2020, 14:14 Uhr - Friseursalons dürfen ab 4. Mai wieder öffnen

22.04.2020, 14:05 Uhr - 20 Millionen Euro zur Unterstützung für Sachsens Sport

19.04.2020, 18:00 Uhr - Ab 20. April 2020: Neue Corona-Schutz-Verordnung

17.04.2020, 14:44 Uhr - Kabinett beschließt Lockerungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens

17.04.2020, 14:17 Uhr - Kabinett beschließt Allgemeinverfügung für eingeschränkten Schulbetrieb

17.04.2020, 08:30 Uhr - Auch Sachsen ist von betrügerischen Webseiten im Zusammenhang mit den Soforthilfe-Programmen betroffen.

15.04.2020, 12:29 Uhr - Steuererleichterungen bei gemeinnützigem Engagement während der Corona-Krise

09.04.2020, 16:45 Uhr - Unterkunftszuschüsse jetzt für alle polnischen Einpendler in der systemrelevanten Infrastruktur

08.04.2020, 14:43 Uhr - Erfolgreiche Unternehmens-Soforthilfe wird für Mittelstand deutlich ausgeweitet

07.04.2020, 14:48 Uhr - Freistaat unterstützt Vereine und Institutionen in den Bereichen Soziales, Sport, Kultur, Umwelt und Landwirtschaft

07.04.2020, 10:00 Uhr - Wertstoffhof in Weißwasser ab 14.04.2020 wieder göffnet

06.04.2020,15:00 Uhr - KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern

31.03.2020, 16:21 Uhr - Neue Verordnung und Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen

30.03.2020, 14:43 Uhr - Mobile Verkaufsstände können ab Mittwoch öffnen

27.03.2020, 18:18 Uhr - Landesdirektion startet Förderung für Berufspendler aus Tschechien und Polen

26.03.2020, 16:24 Uhr - Sachsen hilft polnischen Pendlern aus Gesundheits- und Pflegebereich

25.03.2020, 14:00 Uhr -Quarantäne nun auch für polnische Grenzpendler

24.03.2020, 15:00 Uhr - keine Wochenmärkte

23.03.2020, 16:08 Uhr - Anspruch auf Notfallbetreuung in Kita und Grundschule erweitert

22.03.2020, 18:08 Uhr - Verlassen des Hauses nur noch mit triftigen Gründen erlaubt

17.03.2020, 18:39 Uhr - Freistaat plant Sonderprogramm für Kleinstunternehmen

17.03.2020, 14:01 Uhr - Sachsen untersagt alle Veranstaltungen, schließt fast alle öffentliche und private Einrichtungen

16.03.2020, 15:35 Uhr - Alle Schulen und Kitas ab Mittwoch geschlossen - Schließung bis 17. April: (Notbetreuung für versorgungswichtige Berufsgruppen)

16.03.2020 - 9:15 Uhr - OB-Entscheidung : Turnhallen in Weißwasser für Schul- und vereinsport geschlossen!