Europäischer Sozialfonds ESF
DruckversionPDFFörderprogramm Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021 - 2027
Das aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Programm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung“ wird vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) für den Förderzeitraum 2021–2027 erneut aufgelegt. Über die Förderung wird in einem zweistufigen Verfahren entschieden, bestehend aus der Bestätigung des GIHK und dem darauf fußenden Erlass eines Rahmenbescheides, in dem die Mittel für die Umsetzung des GIHK bewilligt werden („Konzeptebene“), sowie den Entscheidungen über die Anträge zur Förderung der im GIHK benannten Einzelvorhaben („Vorhabensebene“).
Für die zweistufige Beantragung durch die Stadt Weißwasser/O.L. muss zunächst ein gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept (GIHK) inklusive der geplanten Vorhaben erstellt werden. Aufgrund des zweistufigen Verfahrens wird mit einer Umsetzung von Einzelvorhaben ab dem 01.01.2024 geplant.
Interessierte Projektträger sind nun aufgerufen mitzuwirken und haben die Möglichkeit, Ihre Projektideen in Form einer Projektskizze beim Referat Soziales und Ordnung - Sachgebiet Bildung und Soziales - einzureichen. Dazu finden Sie in der nebenstehenden Infobox ein entsprechendes Formblatt für die Projektskizze.
Welche Projekte können über ESF Plus 2021 - 2027 gefördert werden?
„Zuwendungszweck ist die Förderung sozialer Integration in benachteiligten Stadtgebieten durch die Umsetzung von gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepten (GIHK) mit niedrigschwelligen, informellen Stadtteilvorhaben und begleitenden Maßnahmen. Die Stadtteilvorhaben richten sich an sozial oder anderweitig benachteiligte Menschen und zielen auf die Verbesserung der Chancengleichheit und der aktiven Teilhabe sowie die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit ab.“
(Auszug aus der Förderrichtlinie "Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021-2027" vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung)
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