DruckversionPDFAuf Basis des grundgesetzlich garantierten Rechtes auf kommunale Selbstverwaltung regeln die Gemeinden alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Umgesetzt wird dies im Wesentlichen durch die Tätigkeit der Gemeinderäte, Bürgermeister und Kommunalverwaltungen. Der landläufig auch Kommunal- oder Stadtparlament genannte Gemeinderat hat zwar in der Praxis die Funktion eines Parlaments, ist jedoch rechtlich gesehen ein Verwaltungsorgan. Der Gemeinderat erlässt daher keine formellen Gesetze, sondern beschließt für das Gebiet der jeweiligen Stadt oder Gemeinde geltende Satzungen.
Wesentliche Rechtsgrundlage für die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der Gemeinderäte und Bürgermeister im Freistaat Sachsen ist die Sächsische Gemeindeordnung.
In Städten wird der Gemeinderat als Stadtrat bezeichnet; in Großen Kreisstädten trägt der Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister - der Beigeordnete die Bezeichnung Bürgermeister.
Stadtrat und Oberbürgermeister - die Organe der Stadt Weißwasser/O.L.
Der Stadtrat ist das Hauptorgan einer Stadt und entscheidet als direkt gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger über die Grundsätze der Kommunalpolitik. Die Wahlperiode des Stadtrates beträgt 5 Jahre. Der Stadtrat der Stadt Weißwasser/O.L. besteht aus 22 Stadträten und dem Oberbürgermeister.
Weiteres Organ neben dem Stadtrat ist der Oberbürgermeister. Er ist der Vorsitzende des Stadtrates und Leiter der Stadtverwaltung. Der Oberbürgermeister wird für die Dauer von 7 Jahren direkt von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Weißwasser/O.L. gewählt.
Sitzungen des Stadtrates
Grundsätzlich hat nur der Oberbürgermeister das Recht, den Stadtrat zu Sitzungen einzuberufen und die Tagesordnung festzulegen. Darüber hinaus ist der Stadtrat einzuberufen, wenn ein Viertel der Stadträte dies beantragt.
Die Tagesordnung der Stadtratssitzungen legt der Oberbürgermeister fest. Doch auch wenn mindestens ein Fünftel der Stadträte dies beantragt, ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen.
Der Stadtrat beschließt am Ende eines jeden Kalenderjahres über die regelmäßigen und geplanten Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse im darauffolgenden Jahr; im Bedarfsfall beruft der Oberbürgermeister weitere Sitzungen ein.
Zeit, Ort und Tagesordnung der jeweiligen Sitzungen werden im Amtsblatt der Stadt Weißwasser/O.L. bekannt gemacht.
Abstimmungen und Wahlen
Der Stadtrat beschließt durch Abstimmungen. Wenn die Auswahl oder Bestimmung einer oder mehrerer Personen erforderlich ist - also in Personalsachen - erfolgt die Beschlussfassung in der besonderen Form der Wahl.
Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen, Wahlen dagegen grundsätzlich geheim. Ausnahmen von diesen Grundsätzen sind gesetzlich geregelt.
Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Auch der Oberbürgermeister ist stimmberechtigt.
Für Wahlen sind jeweils unterschiedliche gesetzlich vorgeschriebene Verfahren anzuwenden.
Befangenheit
Ist ein Mitglied des Stadtrates in einer Angelegenheit befangen, darf er daran weder beratend noch entscheidend mitwirken. Befangenheit liegt vor, wenn die Entscheidung der Angelegenheit dem Stadtrat selbst oder beispielweise einem nahen Angehörigen oder dem Arbeitgeber einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Das Mitglied des Stadtrates, das befangen sein kann, muss hierauf rechtzeitig vor der Beratung von sich aus hinweisen.
Öffentlichkeit der Sitzungen
Die Sitzungen des Stadtrates sind grundsätzlich öffentlich. So haben die Bürger die Möglichkeit, Einblick in die Tätigkeit des Stadtrates zu gewinnen.
Radio WSW ist bemüht, die Stadtratssitzungen regelmäßig direkt im Fernsehprogramm zu übertragen.
Sofern das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern, erfolgt die Verhandlung des Stadtrates in nichtöffentlicher Sitzung.
Einwohnerfragestunde
Während der planmäßigen Stadtratssitzungen ist jeweils gegen 18.00 Uhr die Einwohnerfragestunde vorgesehen. Hier ist jeder Einwohner berechtigt, mündliche Anfragen an den Oberbürgermeister zu stellen. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Regelfalle mündlich durch den Oberbürgermeister oder einen von ihm Beauftragten. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so erfolgt die Beantwortung in einer der nächsten Sitzungen oder die Frage wird dem Fragesteller schriftlich beantwortet.
Niederschrift (Protokoll)
Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Stadtrates wird eine Niederschrift gefertigt. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Weißwasser/O.L. können in die Niederschriften über öffentliche Stadtratssitzungen nach vorheriger Anmeldung im Ratsbüro Einsicht nehmen.