Ab 14.01.2022 - Neue Corona-Notfall-Verordnung

13.01.2022 DruckversionPDF

Die Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung vom 12. Januar 2022 eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen. Die Regelungen der geänderten Verordnung treten am 14. Januar 2022 in Kraft und sind bis zum 6. Februar 2022 gültig.

Ergänzend zur 3G- und 2G-Regel wird die 2Gplus-Regel für eine Reihe von Einrichtungen und Angeboten verpflichtend eingeführt. Der Zugang zu bzw. die Inanspruchnahme der entsprechenden Angebote bleibt auf genesene und geimpfte Personen beschränkt, jedoch müssen diese zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Von der Testpflicht ausgenommen sind:

  • geboosterte Personen,
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
  • Personen, für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt,
  • Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können sowie
  • vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.

Wie bei 2G und 3G auch, sind die Betreiber der Einrichtungen und Angebote zur Kontrolle der erforderlichen Nachweise oder alternativ eines fälschungssicheren, personengebundenen, nicht übertragbaren und nur an dem Tag der Prüfung gültigen Zutrittsberechtigungskennzeichen (sogenannte Bändchenlösung) verpflichtet.

 
Die Zahl der Personen, die an einer Versammlung teilnehmen können, liegt fortan bei maximal 200 Personen.
 
Körpernahe Dienstleistungen können unter Berücksichtigung der 2G-Regel in Anspruch genommen werden. Für Friseure wird ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis benötigt.
 
Der Zugang zur Innengastronomie ist allein unter Beachtung der 2Gplus-Regel möglich, für die Außengastronomie bleibt ein Impf- oder Genesenennachweis ausreichend.
 
Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten können mit der 2G-Regel und strengen Hygienemaßnahmen unabhängig von Inzidenz und Bettenbelegung öffnen.
 
Für den Zutritt zu Bibliotheken, Archiven sowie den Außenbereichen von zoologischen und botanischen Gärten wird ein Nachweis nach 3G-Regel benötigt.
 
Die Altersbeschränkung für Angebote des Kinder- und Jugendsports wird mit der neuen Verordnung angehoben: Teilnehmen dürfen nun Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Kontaktbeschränkungen gelten hier zudem nicht.
 
Maßnahmen bei Rückgang des Infektionsgeschehens
 
Unterschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen 
  • die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 1.500 und
  • die Bettenbelegung durch COVID-19-Patienten auf den Normalstationen der sächsischen Krankenhäuser den kritischen Belastungswert von 1.300 sowie
  • die Bettenbelegung durch COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen der sächsischen Krankenhäuser den kritischen Belastungswert von 420,

so treten ab dem übernächsten, dem fünften Tag, in Sachsen in verschiedenen Bereichen Lockerungen in Kraft.

 
Es handelt sich hierbei um die folgenden Maßnahmen:
 
  • Versammlungen sind ohne Ortsfestigkeit mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich.
  • Dienstleister wie Reisebüros, Versicherungsagenturen, Finanzdienstleister o. ä. können unter Beachtung der 2G-Regel für den Publikumsverkehr öffnen.
  • Die Öffnung der Gastronomie ist zwischen 6 und 22 Uhr unter Beibehaltung der 2Gplus- bzw. 2G-Regel zulässig.
  • Die Öffnung der übrigen Kultur- und Freizeiteinrichtungen bedingt zusätzlich die Umsetzung der 2Gplus-Regel sowie einer Kapazitätsbegrenzung der Besucherzahl von entweder 50 Prozent der Maximalkapazität und maximal 500 Personen zeitgleich oder aber 25-Prozent-Auslastung und maximal 1.000 Personen. Clubs, Bars und Diskotheken bleiben geschlossen.
  • Der Zutritt zu Solarien erfordert einen Impf- oder Genesenennachweis sowie die Kontakterfassung. 
  • Bäder und Saunen können für den Publikumsverkehr öffnen, wenn eine Kontrolle des Nachweises nach der 2Gplus-Regel sowie eine Kontakterfassung erfolgen.
  • Sportveranstaltungen mit Publikum sind möglich. Die Zuschauer müssen einen Nachweis nach der 2Gplus-Regel erbringen. Eine Kontakterfassung ist notwendig und die maximale Teilnehmerzahl wird auf 50 Prozent, aber maximal 500 Zuschauer bzw. 25-Prozent-Auslastung und maximal 1.000 Personen begrenzt.
  • Die Öffnung von Sportanlagen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist an folgende Auflagen gebunden, wobei für den organisierten Vereinssport die Kontaktbeschränkungen nicht gelten:
  • Für die Nutzung von Innensportanlagen besteht die Pflicht zum Nachweis nach 2Gplus-Regelung und die Pflicht zur Kontakterfassung durch den Betreiber.
  • Bei Außensportanlagen, z. B. Skiliften, reicht ein Impf- oder Genesenennachweis aus und ebenfalls ist eine Kontakterfassung vorzusehen. Ausgenommen von der Kontakterfassung sind die Skilifte.
  • Übernachtungen – touristischer wie nicht-touristischer Art – in Hotels, Ferienwohnungen u. a. bzw. touristische Bustouren oder Bahnfahrten sind zulässig, wenn bei Anreise bzw. Fahrtantritt ein Nachweis nach der 2Gplus- Regel erbracht wird. Die Betreiber haben die Kontakterfassung sicherzustellen. 
  • Präsenzveranstaltungen in Einrichtungen der außenschulischen Aus-, Fort- und Weiterbildung ü. ä. Einrichtungen bedürfen die Beachtung der 2G-Regel und die Kontakterfassung.
  • Sitzungen von Parteien, Gremien oder Wählervereinigungen sind möglich, wenn alle Beteiligten über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen.

Alle genannten Punkte müssen am übernächsten Tag aufgehoben werden, wenn zuvor einer der genannten Belastungswerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Gleiches gilt für Landkreise und Kreisfreie Städte, sofern die regionale 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen den Wert von 1.500 an drei aufeinander folgenden Tagen erreicht oder überschreitet. Für die Aufhebung der Einschränkungen auf Landkreisebene gilt ebenfalls die »3+2-Regel«.

 
Sonderregelungen
Sobald in einem Landkreis oder in einer Kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen den Schwellenwert von 1.500 erreicht, müssen zusätzlich zur Rücknahme der Erleichterungen weiterhin Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 6 Uhr eingeführt werden, von denen Geimpfte und Genesene ausgenommen sind.
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ARCHIV CORONA - INFORMATIONEN

11.09.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

18.06.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

28.05.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

01.05.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

03.04.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

18.03.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

04.03.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

23.02.2022, 00:00 Uhr - Corona-Notfall-Verordnung

06.02.2022, 00:00 Uhr - Corona Notfall-Verordnung

14.01.2022, 00:00 Uhr - Corona Notfall Verordnung

28.12.2021, 00:00 Uhr - Corona Notfall-Verordnung

13.12.2021, 00:00 Uhr - Corona Notfall-Verordnung

22.11.2021, 00:00 Uhr - Corona Notfall-Verordnung

19.11.2021, 23:13 Uhr - Corona Notfall-Verordnung - Medieninfo

08.11.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

21.10.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

23.09.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

26.08.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

13.07.2021, 16:21 Uhr - Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

01.07.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

14.06.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

09.06.2021, 00:00 Uhr - Weitere Öffnungen und Lockerungen im Landkreis Görlitz

31.05.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

26.05.2021, 15:08 Uhr - Weitere Öffnungen zum 31. Mai 2021 möglich

28.05.2021, 00:00 Uhr - Lockerungen der Corona-Regeln im Landkreis Görlitz

18.05.2021, 11:49 Uhr - Schulen und Kitas dürfen im Landkreis Görlitz ab Do. wieder öffnen

10.05.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

04.05.2021, 14:49 Uhr - Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung

19.04.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

06.04.2021, 00:00 Uhr - Neue Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

01.04.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

23.03.2021, 00:00 Uhr - Neue Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

08.03.2021, 00:00 Uhr - Neue Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

08.03.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

05.03.2021, 18:39 Uhr - Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab 8. März

15.02.2021, 00:00 Uhr - Neue Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

15.02.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

09.02.2021, 13:19 Uhr - Click & Collect ab 15. Februar in Sachsen möglich

12.02.2021, 16:55 Uhr - Grundschulen und Kitas öffnen zum 15. Februar

28.01.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

18.01.2021, 00:00 Uhr - Testpflicht für Grenzpendler

11.01.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

09.01.2021, 14:00 Uhr - Aktuelles zur Coronaschutzimpfung

05.01.2021, 22:45 Uhr - Lockdown für Schulen und Kita wird verlängert

16.12.2020, 00:00 Uhr - Änderung Corona Schutz-Verordnung

14.12.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

11.12.2020, 20:37 Uhr - Sachsen verschärft Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie

10.12.2020, 00:00 Uhr - Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

01.12.2020, 00:00 Uhr - Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

01.12.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

01.12.2020, 00:00 Uhr - Schärfere Regeln für Hotspots

26.11.2020, 00:00 Uhr - ab sofort die Novemberhilfe der Bundesregierung beantragen

18.11.2020, 00:00 Uhr - Neue Allgemeinverfügung – Anordnung von Hygieneauflagen

13.11.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

02.11.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

30.10.2020, 19:01 Uhr - Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung

26.10.2020, 00:00 Uhr - Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz

24.10.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

19.10.2020, 00:00 Uhr - Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz

15.10.2020, 12:00 Uhr - Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz 

01.09.2020, 00:00 Uhr - Neue Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19

08.08.2020, 00:00 Uhr - Einreisende aus Risikogebieten sind ab dem 8. August zu einem Corona-Test verpflichtet.

14.07.2020, 13:31 Uhr - Neue Corona-Schutzverordnung gilt ab 18. Juli

30.06.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz Verordnung

24.06.2020, 12:05 Uhr - Mehr als 60 Millionen Euro für Kultur und Tourismus

23.06.2020, 13:15 Uhr - Künftig Familienfeiern mit bis zu 100 Teilnehmern

23.06.2020, 13:06 Uhr - Für Kitas wieder Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen möglich

06.06.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz Verordnung

03.06.2020, 16:27 Uhr - Sachsen beschließt weitere Lockerungen

03.06.2020, 14:29 Uhr  - Eingeschränkter Regelbetrieb bleibt, mit Flexibilisierungen

28.05.2020, 14:00 Uhr  - Staatsregierung und LSB planen gemeinsam weitere Lockerungen im Sport

16.05.2020, 16:29 Uhr - Schulen und Kitas starten am Montag

15.05.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz Verordnung

12.05.2020, 14:12 Uhr - Gaststätten, Hotels, Theater und Kinos dürfen wieder öffnen

08.05.2020, 13:00 Uhr - Kinder dürfen wieder in Kitas und Grundschulen

07.05.2020, 16:18 Uhr - Kurzarbeitergeld auch für Grenzpendler

04.05.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz Verordnung

30.04.2020, 21:54 Uhr - Kabinett beschließt weitere Lockerung von Coronabeschränkungen

27.04.2020, 11:44 Uhr - Beantragung von Azubi-Coronahilfe ab sofort möglich

24.04.2020, 17:13 Uhr - Coronahilfe für von Kurzarbeit betroffene Ausbildungsbetriebe startet

24.04.2020, 14:14 Uhr - Friseursalons dürfen ab 4. Mai wieder öffnen

22.04.2020, 14:05 Uhr - 20 Millionen Euro zur Unterstützung für Sachsens Sport

19.04.2020, 18:00 Uhr - Ab 20. April 2020: Neue Corona-Schutz-Verordnung

17.04.2020, 14:44 Uhr - Kabinett beschließt Lockerungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens

17.04.2020, 14:17 Uhr - Kabinett beschließt Allgemeinverfügung für eingeschränkten Schulbetrieb

17.04.2020, 08:30 Uhr - Auch Sachsen ist von betrügerischen Webseiten im Zusammenhang mit den Soforthilfe-Programmen betroffen.

15.04.2020, 12:29 Uhr - Steuererleichterungen bei gemeinnützigem Engagement während der Corona-Krise

09.04.2020, 16:45 Uhr - Unterkunftszuschüsse jetzt für alle polnischen Einpendler in der systemrelevanten Infrastruktur

08.04.2020, 14:43 Uhr - Erfolgreiche Unternehmens-Soforthilfe wird für Mittelstand deutlich ausgeweitet

07.04.2020, 14:48 Uhr - Freistaat unterstützt Vereine und Institutionen in den Bereichen Soziales, Sport, Kultur, Umwelt und Landwirtschaft

07.04.2020, 10:00 Uhr - Wertstoffhof in Weißwasser ab 14.04.2020 wieder göffnet

06.04.2020,15:00 Uhr - KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern

31.03.2020, 16:21 Uhr - Neue Verordnung und Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen

30.03.2020, 14:43 Uhr - Mobile Verkaufsstände können ab Mittwoch öffnen

27.03.2020, 18:18 Uhr - Landesdirektion startet Förderung für Berufspendler aus Tschechien und Polen

26.03.2020, 16:24 Uhr - Sachsen hilft polnischen Pendlern aus Gesundheits- und Pflegebereich

25.03.2020, 14:00 Uhr -Quarantäne nun auch für polnische Grenzpendler

24.03.2020, 15:00 Uhr - keine Wochenmärkte

23.03.2020, 16:08 Uhr - Anspruch auf Notfallbetreuung in Kita und Grundschule erweitert

22.03.2020, 18:08 Uhr - Verlassen des Hauses nur noch mit triftigen Gründen erlaubt

17.03.2020, 18:39 Uhr - Freistaat plant Sonderprogramm für Kleinstunternehmen

17.03.2020, 14:01 Uhr - Sachsen untersagt alle Veranstaltungen, schließt fast alle öffentliche und private Einrichtungen

16.03.2020, 15:35 Uhr - Alle Schulen und Kitas ab Mittwoch geschlossen - Schließung bis 17. April: (Notbetreuung für versorgungswichtige Berufsgruppen)

16.03.2020 - 9:15 Uhr - OB-Entscheidung : Turnhallen in Weißwasser für Schul- und vereinsport geschlossen!