Ab 15.05.2020 Neue Corona Schutz Verordnung

13.05.2020 DruckversionPDF

Die Staatsregierung hat am 12. Mai 2020 die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen und Verbote weiter gelockert und eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen.

Demnach bleiben der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontakte, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung weiter bestehen.

 
Welche Versammlungen sind erlaubt? Wer darf öffnen?
Zusätzlich zu den bisherigen Kontaktmöglichkeiten ist künftig auch der Kontakt mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes erlaubt. Neu sind auch Zusammenkünfte von Schulkindern in der eigenen Wohnung mit bis zu drei weiteren Klassenkameraden, um gemeinsam lernen zu können. Das gilt auch für Treffen mit Kindern der eigenen festen Kita-Gruppe, damit Sorgeberechtigte sich die Kinderbetreuung teilen können. 
 
Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen sind bei Einhaltung der Abstandsregeln gestattet. Versammlungen nach dem Versammlungsrecht sind erlaubt, wenn der Veranstalter sicherstellt, dass die Teilnehmer während der gesamten Versammlung den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, Teilnehmer eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden, und sichergestellt ist, dass durch die Einhaltung von Sicherheitsabständen zwischen der Versammlung und dem sonstigen öffentlichen Raum der Schutz der übrigen Bevölkerung beachtet wird. Möglich wird der Besuch von Fahr-, Flug- und Bootsschulen. 
 
Öffnen können künftig Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte und Opernhäuser, sofern ein von der kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt. Angebote in Literaturhäusern, Kleinkunst-Spielstätten, Soziokultur und Gästeführungen sind ebenso möglich.
 
Geöffnet und besucht werden dürfen Einrichtungen für Fachberatungen im sozialen und psychosozialen Bereich, Seniorentreffpunkte und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ohne Übernachtung, wenn ein mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmtes Konzept zur Hygiene vorliegt sowie professionellen Betreuung sichergestellt ist. 
 
Auch Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Sportstätten ohne Publikum, Freibäder, sofern ein vom Gesundheitsamt genehmigtes Hygienekonzept vorliegt, Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen sowie Freizeit- und Vergnügungsparks, sofern ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt, dürfen wieder öffnen. Die Nutzung von Sportstätten im Innen- und Außenbereich ohne Publikum ist wieder zulässig, wenn die durch die Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorgegebenen Hygienevorschriften beachtet werden. Dies gilt auch für die Vorbereitung und Durchführung von Sportwettkämpfen. 
 
Gaststätten, Hotels und Pensionen sowie Hotels und Beherbungsbetriebe dürfen wieder öffnen, wenn Hygiene- und Schutzvorschriften eingehalten werden. Die zuständige kommunale Behörde kann das Hygienekonzept auf seine Einhaltung überprüfen. Auch der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften ist wieder ohne Reduzierung der Verkaufsfläche erlaubt. 
 
Was muss weiterhin geschlossen bleiben? Was ist noch nicht erlaubt?
Geschlossen bleiben weiterhin Badeanstalten in geschlossenen Räumen, Saunen und Dampfbäder, Messeveranstaltungen, Spezialmärkte, Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Reisebusreisen und Prostitutionsstätten sowie die Vermittlung von Prostitution. 
 
Bestehen bleibt grundsätzlich das Besuchsverbot für Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen, stationäre Einrichtungen und Wohnstätten der Kinder- und Jugendhilfe. Ausnahmen können durch die zuständigen Landkreise und zuständigen Kreisfreien Städte im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auch in besonders gelagerten Einzelfällen erteilt werden, soweit dies infektionsschutzrechtlich vertretbar ist.
 
Neue Handlungsgrenze
Um trotz der Lockerungen in Gebieten mit einem erhöhten Infektionsrisiko konkret räumlich reagieren zu können, ergreifen die Landkreise und Kreisfreien Städte künftig Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens spätestens dann, wenn 50 bestätigte Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auftreten. Für den Fall eines konkreten räumlich begrenzten Anstiegs der Infektionszahlten werden entsprechend regional oder auf einzelne Einrichtungen begrenzte Maßnahmen ergriffen.
 
Geltungsdauer
Fast alle Regelungen der neuen Corona-Schutz-Verordnung treten mit dem 15. Mai 2020 in Kraft. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 5. Juni 2020 außer Kraft. 
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ARCHIV CORONA - INFORMATIONEN

11.09.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

18.06.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

28.05.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

01.05.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

03.04.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

18.03.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

04.03.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

23.02.2022, 00:00 Uhr - Corona-Notfall-Verordnung

06.02.2022, 00:00 Uhr - Corona Notfall-Verordnung

14.01.2022, 00:00 Uhr - Corona Notfall Verordnung

28.12.2021, 00:00 Uhr - Corona Notfall-Verordnung

13.12.2021, 00:00 Uhr - Corona Notfall-Verordnung

22.11.2021, 00:00 Uhr - Corona Notfall-Verordnung

19.11.2021, 23:13 Uhr - Corona Notfall-Verordnung - Medieninfo

08.11.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

21.10.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

23.09.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

26.08.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

13.07.2021, 16:21 Uhr - Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

01.07.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

14.06.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

09.06.2021, 00:00 Uhr - Weitere Öffnungen und Lockerungen im Landkreis Görlitz

31.05.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

26.05.2021, 15:08 Uhr - Weitere Öffnungen zum 31. Mai 2021 möglich

28.05.2021, 00:00 Uhr - Lockerungen der Corona-Regeln im Landkreis Görlitz

18.05.2021, 11:49 Uhr - Schulen und Kitas dürfen im Landkreis Görlitz ab Do. wieder öffnen

10.05.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

04.05.2021, 14:49 Uhr - Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung

19.04.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

06.04.2021, 00:00 Uhr - Neue Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

01.04.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

23.03.2021, 00:00 Uhr - Neue Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

08.03.2021, 00:00 Uhr - Neue Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

08.03.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

05.03.2021, 18:39 Uhr - Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab 8. März

15.02.2021, 00:00 Uhr - Neue Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

15.02.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

09.02.2021, 13:19 Uhr - Click & Collect ab 15. Februar in Sachsen möglich

12.02.2021, 16:55 Uhr - Grundschulen und Kitas öffnen zum 15. Februar

28.01.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

18.01.2021, 00:00 Uhr - Testpflicht für Grenzpendler

11.01.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

09.01.2021, 14:00 Uhr - Aktuelles zur Coronaschutzimpfung

05.01.2021, 22:45 Uhr - Lockdown für Schulen und Kita wird verlängert

16.12.2020, 00:00 Uhr - Änderung Corona Schutz-Verordnung

14.12.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

11.12.2020, 20:37 Uhr - Sachsen verschärft Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie

10.12.2020, 00:00 Uhr - Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

01.12.2020, 00:00 Uhr - Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

01.12.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

01.12.2020, 00:00 Uhr - Schärfere Regeln für Hotspots

26.11.2020, 00:00 Uhr - ab sofort die Novemberhilfe der Bundesregierung beantragen

18.11.2020, 00:00 Uhr - Neue Allgemeinverfügung – Anordnung von Hygieneauflagen

13.11.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

02.11.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

30.10.2020, 19:01 Uhr - Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung

26.10.2020, 00:00 Uhr - Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz

24.10.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

19.10.2020, 00:00 Uhr - Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz

15.10.2020, 12:00 Uhr - Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz 

01.09.2020, 00:00 Uhr - Neue Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19

08.08.2020, 00:00 Uhr - Einreisende aus Risikogebieten sind ab dem 8. August zu einem Corona-Test verpflichtet.

14.07.2020, 13:31 Uhr - Neue Corona-Schutzverordnung gilt ab 18. Juli

30.06.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz Verordnung

24.06.2020, 12:05 Uhr - Mehr als 60 Millionen Euro für Kultur und Tourismus

23.06.2020, 13:15 Uhr - Künftig Familienfeiern mit bis zu 100 Teilnehmern

23.06.2020, 13:06 Uhr - Für Kitas wieder Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen möglich

06.06.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz Verordnung

03.06.2020, 16:27 Uhr - Sachsen beschließt weitere Lockerungen

03.06.2020, 14:29 Uhr  - Eingeschränkter Regelbetrieb bleibt, mit Flexibilisierungen

28.05.2020, 14:00 Uhr  - Staatsregierung und LSB planen gemeinsam weitere Lockerungen im Sport

16.05.2020, 16:29 Uhr - Schulen und Kitas starten am Montag

15.05.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz Verordnung

12.05.2020, 14:12 Uhr - Gaststätten, Hotels, Theater und Kinos dürfen wieder öffnen

08.05.2020, 13:00 Uhr - Kinder dürfen wieder in Kitas und Grundschulen

07.05.2020, 16:18 Uhr - Kurzarbeitergeld auch für Grenzpendler

04.05.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz Verordnung

30.04.2020, 21:54 Uhr - Kabinett beschließt weitere Lockerung von Coronabeschränkungen

27.04.2020, 11:44 Uhr - Beantragung von Azubi-Coronahilfe ab sofort möglich

24.04.2020, 17:13 Uhr - Coronahilfe für von Kurzarbeit betroffene Ausbildungsbetriebe startet

24.04.2020, 14:14 Uhr - Friseursalons dürfen ab 4. Mai wieder öffnen

22.04.2020, 14:05 Uhr - 20 Millionen Euro zur Unterstützung für Sachsens Sport

19.04.2020, 18:00 Uhr - Ab 20. April 2020: Neue Corona-Schutz-Verordnung

17.04.2020, 14:44 Uhr - Kabinett beschließt Lockerungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens

17.04.2020, 14:17 Uhr - Kabinett beschließt Allgemeinverfügung für eingeschränkten Schulbetrieb

17.04.2020, 08:30 Uhr - Auch Sachsen ist von betrügerischen Webseiten im Zusammenhang mit den Soforthilfe-Programmen betroffen.

15.04.2020, 12:29 Uhr - Steuererleichterungen bei gemeinnützigem Engagement während der Corona-Krise

09.04.2020, 16:45 Uhr - Unterkunftszuschüsse jetzt für alle polnischen Einpendler in der systemrelevanten Infrastruktur

08.04.2020, 14:43 Uhr - Erfolgreiche Unternehmens-Soforthilfe wird für Mittelstand deutlich ausgeweitet

07.04.2020, 14:48 Uhr - Freistaat unterstützt Vereine und Institutionen in den Bereichen Soziales, Sport, Kultur, Umwelt und Landwirtschaft

07.04.2020, 10:00 Uhr - Wertstoffhof in Weißwasser ab 14.04.2020 wieder göffnet

06.04.2020,15:00 Uhr - KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern

31.03.2020, 16:21 Uhr - Neue Verordnung und Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen

30.03.2020, 14:43 Uhr - Mobile Verkaufsstände können ab Mittwoch öffnen

27.03.2020, 18:18 Uhr - Landesdirektion startet Förderung für Berufspendler aus Tschechien und Polen

26.03.2020, 16:24 Uhr - Sachsen hilft polnischen Pendlern aus Gesundheits- und Pflegebereich

25.03.2020, 14:00 Uhr -Quarantäne nun auch für polnische Grenzpendler

24.03.2020, 15:00 Uhr - keine Wochenmärkte

23.03.2020, 16:08 Uhr - Anspruch auf Notfallbetreuung in Kita und Grundschule erweitert

22.03.2020, 18:08 Uhr - Verlassen des Hauses nur noch mit triftigen Gründen erlaubt

17.03.2020, 18:39 Uhr - Freistaat plant Sonderprogramm für Kleinstunternehmen

17.03.2020, 14:01 Uhr - Sachsen untersagt alle Veranstaltungen, schließt fast alle öffentliche und private Einrichtungen

16.03.2020, 15:35 Uhr - Alle Schulen und Kitas ab Mittwoch geschlossen - Schließung bis 17. April: (Notbetreuung für versorgungswichtige Berufsgruppen)

16.03.2020 - 9:15 Uhr - OB-Entscheidung : Turnhallen in Weißwasser für Schul- und vereinsport geschlossen!