Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – kostenlos besuchen.
Der Familienpass ist einkommensunabhängig und muss beantragt werden.
Einen Familienpass können erhalten:
- Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
- Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
- Eltern/Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Je nach Wohnort wird der Familienpass durch das Einwohnermeldeamt, das örtliche Bürgerbüro, das Jugendamt oder in kleineren Gemeinden – durch das Büro des Bürgermeisters ausgestellt.
Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder vorlegen.
Die Geltungsdauer wird von der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung festgelegt und im Familienpass vermerkt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.familie.sachsen.de [1] oder aus dem beigefügten Flyer.
Verweise:
[1] https://www.familie.sachsen.de/familienpass.html?_cp=%7B%7D
[2] https://weisswasser.de/sites/default/files/bild_titelbild_landesfamilienpass.jpg
[3] https://weisswasser.de/sites/default/files/news/landesfamilienpass_2023_barrierefrei_1.pdf