Die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner wurde im Landkreis Görlitz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen nicht überschritten. Ab Mittwoch, 9. Juni 2021, werden daher weitere Lockerungen und Öffnungen auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz Verordnung möglich:
Damit gilt insbesondere Folgendes:
- Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum: Es dürfen zehn Personen zusammen kommen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleiben unberücksichtigt.
- Die Öffnung von Gastronomiebetrieben im Innenbereich ist für Besucherinnen und Besucher mit Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zulässig. Sitzen in einem Gastronomiebetrieb Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch, müssen diese einen tagesaktuellen Test vorweisen.
- Übernachtungsangebote sind nach vorheriger Terminbuchung und mit Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und tagesaktuellem Test zu Beginn des Aufenthaltes zulässig.
- Abweichend von § 16 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sind bei Beerdigungen und Eheschließungen bis zu 50 Personen zulässig. Die Testpflicht bleibt unberührt.
- Die Ausübung von Kontaktsport ist auf Innensportanlagen für Gruppen von bis zu 30 Personen unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests und mit Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zulässig. Anleitungspersonen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.
- Sportveranstaltungen sind mit Publikum unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests, mit Hygienekonzept und Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zulässig.
- Regelbetrieb ist in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung einschließlich heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen, in Schulen der Primarstufe und in Förderschulen auch oberhalb der Primarstufe, sowie in allen Schulen nach § 23 Absatz 2 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung die Präsenzbeschulung in allen Fächern und die zeitgleiche Präsenzbeschulung ohne zahlenmäßige Begrenzung der Schülerinnen und Schüler zulässig.
Die aktuellen Regelungen in der Bekanntmachung des Landkreises Görlitz vom 7. Juni 2021 gelten ab Mittwoch, 9. Juni 2021.