Mit heutiger Bekanntmachung des Freistaats Sachsen gelten die bestehenden Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung [1] nun bis 9. Mai 2021 weiter.
Parallel dazu laufen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern über eine bundeseinheitliche »Notbremse« für Regionen im Infektionsschutzgesetz, aus der sich gegebenenfalls weitere Änderungen ergeben können.
Unabhängig davon muss bereits jetzt ab Erreichen der festgelegten Bettengrenze der Landkreis die zugelassenen Lockerungen mit dem dritten Werktag wieder aufheben.
Verweise:
[1] https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-03-29-Stand-2021-04-16.pdf
[2] https://weisswasser.de/sites/default/files/sgs_eensfuffzschbidde_rdax_465x440_87_2_0_0.png