Der Freistaat Sachsen schließt per Allgemeinverfügung fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen und untersagt ebenso alle Veranstaltungen. Die Verfügung des Gesundheitsministeriums gilt ab 19. März 2020, um 0:00 Uhr früh, bis zunächst 20. April 2020.
Ziel ist es, das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weiter zu reduzieren.
Für den Publikusmverkehr werden geschlossen: Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Opern, Museen, Ausstellungshäuser, Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern, Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit, öffentliche Bibliotheken, Planetarien, zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen, Angebote von Volkshochschulen, Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger, Angebote von Musikschulen, Angebote in Literaturhäusern, Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder, Saunas und Dampfbäder, Fitness- und Sportstudios, Spielplätze, Seniorentreffpunkte, Mensen und Cafés der Studentenwerke, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, Sportanlagen sowie Reisebusreisen.
Betrieb von Tanzlokalen, Messen, Spezial- und Jahrmärkten, Volksfesten, Spielbanken und Wettannahmestellen wird untersagt.
Geöffnet bleiben Gaststätten in der Zeit von 6 bis 18 Uhr einschließlich ihrer Liefer- und Abholdienste für den Außer-Haus-Verkauf. Geöffnet und vom Sonntagsverkaufsverbot ausgenommen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken,Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.
Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Die Hotline des Sozialministeriums zum Umgang mit den Allgemeinverfügungen Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Welche Einrichtungen dürfen öffnen, welche müssen schließen?:
Telefon: 0351 564-55860 (Montag–Freitag 8.00–17.00 Uhr)
E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
Ansprechpartner für Unternehmen steht die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) zur Verfügung.
Telefon: 0351 4910-1100
Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) der SAB [1]
IHK-Corona-Hotline zu allgemeinen Fragen und Unterstützungsleistungen
Telefon: 0351 2802-800
E-Mail: service@dresden.ihk.de
Corona-Hotline des Landkreises Görlitz [2]
Telefon: 03581 663-5656 (täglich 8 - 18 Uhr)
Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums [3]
Odnośniki:
[1] https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/beratungszentrum-konsolidierung.jsp
[2] https://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=873097
[3] https://www.staatsregierung.sachsen.de/download/allgv-corona-veranstaltungen.pdf
[4] https://weisswasser.de/sites/default/files/freistaat_sachsen_0.jpg
[5] https://www.staatsregierung.sachsen.de/coronavirus-in-sachsen.html
[6] https://weisswasser.de/sites/default/files/news/sachsen_untersagt_alle_veranstaltungen_schliesst_fast_alle_oeffentliche_und_private_einrichtungen.pdf