Das Kabinett hat am 10. November 2020 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung geändert. Demnach sind unter freiem Himmel Versammlungen ausschließlich ortsfest und mit höchstens 1.000 Teilnehmern zulässig, wenn alle Versammlungsteilnehmer, -leiter sowie Ordner eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und zwischen allen Versammlungsteilnehmern der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird.
Links:
[1] https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-11-10.pdf
[2] https://weisswasser.de/sites/default/files/sgs_eensfuffzschbidde_rdax_300x284_87_3.png