Staatsregierung beschließt Corona-Notfallverordnung

20.11.2021 DruckversionPDF

23:13 Uhr — Erstveröffentlichung Freistaat Sachsen informiert

Angesichts der dramatisch steigenden Infektionszahlen in Sachsen hat das Kabinett im Rahmen einer Sondersitzung heute eine Notfallverordnung beschlossen. 

Sie sieht verschärfende Maßnahmen insbesondere für Ungeimpfte vor, um die 4. Welle der Corona-Pandemie einzudämmen. Dazu gehören flächendeckende 2G-Regelungen, Schließungen von Einrichtungen und Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene in Hotspot-Regionen. Angebote und Einrichtungen für Kinder bleiben bewusst so weit wie möglich geöffnet. Die Verordnung tritt ab dem 22. November 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 12. Dezember 2021.

Mit der Verordnung wird klargestellt, dass Landkreise und Kreisfreie Städte über die Corona-Notfall-Verordnung hinausgehende verschärfende Regelungen erlassen können.

Zudem gilt ein Verbot für den Alkoholausschank und -konsum auf öffentlichen Plätzen, welche von den Kommunen benannt werden.
 
Überall dort, wo ein Impf- oder Genesenennachweis für den Zutritt erforderlich ist, gilt auch weiterhin eine Ausnahme für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Personen, die aufgrund einer fehlenden Impfempfehlung der STIKO nicht geimpft werden können.
 
Hotspot-Regelung
Übersteigt die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt den Schwellenwert von 1.000, greift ab dem nächsten Tag zwischen 22 und 6 Uhr des Folgetages eine Ausgangsbeschränkung. Sie gilt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene. Es bedarf eines triftigen Grundes, um in dieser Zeit die häusliche Unterkunft zu verlassen. Dies können
 
• die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum,
• die Jagd zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest,
• die Ausübung beruflicher oder schulischer Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen,
• die Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel,
• Fahrten von Feuerwehr-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder
  Einsatzort,
• der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie von Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen
  Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und
  Umgangsrechts,
• die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
  sowie der Besuch Angehöriger der Heil-  und Gesundheitsberufe, soweit dies medizinisch erforderlich ist oder
  im Rahmen einer erforderlichen seelsorgerischen Betreuung,
• die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
• die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis, und
• unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren,
sein.
 
Kontaktbeschränkungen
Private Zusammenkünfte sind im öffentlichen wie privaten Raum nur zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person zulässig. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, geimpfte oder genesene Personen zählen nicht mit.
 
Arbeitsplatz
Beschäftigte von Alten- und Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und spezialisierten ambulanten Palliativversorgern sind dazu verpflichtet unabhängig vom Impf-/Genesenenstatus täglich einen Testnachweis zu führen.
 
Die 3G-Regelung für den Arbeitsplatz sowie die Home-Office-Pflicht werden durch den Bund geregelt.
 
Einzelhandel, Dienstleistungen
Der Zugang zu Einzel- und Großhandelsgeschäften ist allein mit Impf- oder Genesenennachweis zulässig. Die täglichen Öffnungszeiten sind auf ein Zeitfenster zwischen 6 und 20 Uhr zu beschränken. Click-and-collect ist zulässig.
 
Ausnahmen von der 2G-Regelung und den eingeschränkten Öffnungszeiten gelten für den Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte, Orthopädieschuhtechniker, Optiker, Hörgeräteakustiker, Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Tankstellen und Großhandel für Gewerbetreibende.
 
Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche unterliegen einer Kapazitätsbeschränkung von einem Kunden pro zehn Quadratmeter. Bei über 800 Quadratmetern darf für die über der Grenzmarke liegenden Fläche ein Kunde pro 20 Quadratmeter eingelassen werden.
 
Die Inanspruchnahme bzw. Ausübung körpernaher Dienstleistungen, ohne medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Notwendigkeit, ist untersagt. Diese notwendigen körpernahen Dienstleistungen bedürfen für die Inanspruchnahme eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises, welcher durch die Betreiber zu kontrollieren ist. Grundsätzliche Ausnahmen hiervon gelten für Friseur- und Bartpflegedienstleistungen, wobei für deren Inanspruchnahme die 2G-Regel greift.
 
Schüler von Fahrschulen und ähnlichen Einrichtungen unterliegen der 2G-Regelung und Kontakterfassung. Das Lehrpersonal muss einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen. In beiden Fällen hat der Betreiber die Kontrolle der Nachweise zu gewährleisten
 
Reisebüros, Versicherungsagenturen, Finanzdienstleister und andere müssen mit Ausnahme von Sparkassen und Banken für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben.
 
Prostitution ist ebenso untersagt.
 
Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Sport, Tourismus, außerschulische Bildung
Ähnlich dem Einzelhandel gilt für den Zutritt zu gastronomischen Einrichtungen die 2G-Regel und die täglichen Öffnungszeiten sind auf 6 bis 20 Uhr zu begrenzen.
 
Es bestehen Ausnahmen für unter anderem folgende gastronomische Einrichtungen:
1. Versorgung obdachloser Menschen,
2. Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfahrern sowie Fernfahrerinnen und Fernfahrern,
    die beruflich bedingt Waren oder Güter auf der Straße befördern und dies jeweils durch eine
    Arbeitgeberbescheinigung nachweisen können,
3. nichtöffentliche Personalrestaurants, Kantinen und Mensen,
4. Lieferangebote und Abholung mitnahmefähiger Speisen und Getränke,
5. Bewirtung von Gästen in Beherbergungsbetrieben.
 
Sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Diskotheken, Clubs und Bars, Spielhallen, Wettbüros bleiben geschlossen. Untersagt bleiben ebenfalls die Proben von Laienchören und Amateurschauspielern. Nur die Bibliotheken sowie die Außenbereiche von Tierparks und zoologischen Gärten bleiben geöffnet, bei Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises.
 
Ebenso fallen Kunst-, Musik- und Tanzschulen wie auch Volkshochschulen und Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen unter das Öffnungsverbot. Bestimmte Ausnahmen sind möglich. Angebote für Kinder unter 16 Jahren bleiben zulässig.
 
Bäder, Solarien und Saunen, die nicht rehabilitations- oder medizinischen Zwecken oder für das Schulschwimmen genutzt werden, unterliegen gleichermaßen dem Öffnungsverbot.
 
Fitnessstudios, Anlagen und Einrichtungen für die Sportausübung sind geschlossen zu halten. Angebote für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres können unabhängig davon weiterhin stattfinden. Das Anleitungspersonal muss einen Nachweis entsprechend der 3G-Regel vorweisen und eine Kontakterfassung durch Betreiber hat zu erfolgen.
 
Veranstaltungen des Profisports sind weiterhin möglich, wenn auch ohne Publikum.
 
Beherbergungsstätten, auch Ferienwohnungen, dürfen nur nicht-touristische Gäste aufnehmen. Die Gäste müssen einen Nachweis nach 3G-Regel vorweisen und eine Kontakterfassung vornehmen. Campingplätze müssen geschlossen bleiben. Auch touristische kommerzielle und gewerbliche Reisen, Bus- und Bahnfahrten sind untersagt.
 
Feste, Großveranstaltungen
Die Durchführung sämtlicher (Groß-)veranstaltungen, Messen, Feste und landestypischen Veranstaltungen – Weihnachtsmärkte eingeschlossen – ist unzulässig.
 
Versammlungen
Versammlungen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes können ausschließlich ortsfest mit maximal 10 Teilnehmern durchgeführt werden.
 
Kirchen und Religionsgemeinschaften
Zusätzlich zu den bisher gültigen Bestimmungen sind alle Beteiligten verpflichtet für den Zugang zu Kirchen, Religionsgemeinschaften und deren Zusammenkünften einen Nachweis nach 3G-Regel mitzuführen, welcher durch den Verantwortlichen kontrolliert werden muss.
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ARCHIV CORONA - INFORMATIONEN

11.09.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

18.06.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

28.05.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

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04.03.2022, 00:00 Uhr - Corona-Schutz-Verordnung

23.02.2022, 00:00 Uhr - Corona-Notfall-Verordnung

06.02.2022, 00:00 Uhr - Corona Notfall-Verordnung

14.01.2022, 00:00 Uhr - Corona Notfall Verordnung

28.12.2021, 00:00 Uhr - Corona Notfall-Verordnung

13.12.2021, 00:00 Uhr - Corona Notfall-Verordnung

22.11.2021, 00:00 Uhr - Corona Notfall-Verordnung

19.11.2021, 23:13 Uhr - Corona Notfall-Verordnung - Medieninfo

08.11.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

21.10.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

23.09.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

26.08.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

13.07.2021, 16:21 Uhr - Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

01.07.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

14.06.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

09.06.2021, 00:00 Uhr - Weitere Öffnungen und Lockerungen im Landkreis Görlitz

31.05.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

26.05.2021, 15:08 Uhr - Weitere Öffnungen zum 31. Mai 2021 möglich

28.05.2021, 00:00 Uhr - Lockerungen der Corona-Regeln im Landkreis Görlitz

18.05.2021, 11:49 Uhr - Schulen und Kitas dürfen im Landkreis Görlitz ab Do. wieder öffnen

10.05.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

04.05.2021, 14:49 Uhr - Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung

19.04.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

06.04.2021, 00:00 Uhr - Neue Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

01.04.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

23.03.2021, 00:00 Uhr - Neue Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

08.03.2021, 00:00 Uhr - Neue Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

08.03.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

05.03.2021, 18:39 Uhr - Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab 8. März

15.02.2021, 00:00 Uhr - Neue Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

15.02.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

09.02.2021, 13:19 Uhr - Click & Collect ab 15. Februar in Sachsen möglich

12.02.2021, 16:55 Uhr - Grundschulen und Kitas öffnen zum 15. Februar

28.01.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

18.01.2021, 00:00 Uhr - Testpflicht für Grenzpendler

11.01.2021, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

09.01.2021, 14:00 Uhr - Aktuelles zur Coronaschutzimpfung

05.01.2021, 22:45 Uhr - Lockdown für Schulen und Kita wird verlängert

16.12.2020, 00:00 Uhr - Änderung Corona Schutz-Verordnung

14.12.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

11.12.2020, 20:37 Uhr - Sachsen verschärft Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie

10.12.2020, 00:00 Uhr - Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

01.12.2020, 00:00 Uhr - Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz

01.12.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

01.12.2020, 00:00 Uhr - Schärfere Regeln für Hotspots

26.11.2020, 00:00 Uhr - ab sofort die Novemberhilfe der Bundesregierung beantragen

18.11.2020, 00:00 Uhr - Neue Allgemeinverfügung – Anordnung von Hygieneauflagen

13.11.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

02.11.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz-Verordnung

30.10.2020, 19:01 Uhr - Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung

26.10.2020, 00:00 Uhr - Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz

24.10.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona-Schutz-Verordnung

19.10.2020, 00:00 Uhr - Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz

15.10.2020, 12:00 Uhr - Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz 

01.09.2020, 00:00 Uhr - Neue Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19

08.08.2020, 00:00 Uhr - Einreisende aus Risikogebieten sind ab dem 8. August zu einem Corona-Test verpflichtet.

14.07.2020, 13:31 Uhr - Neue Corona-Schutzverordnung gilt ab 18. Juli

30.06.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz Verordnung

24.06.2020, 12:05 Uhr - Mehr als 60 Millionen Euro für Kultur und Tourismus

23.06.2020, 13:15 Uhr - Künftig Familienfeiern mit bis zu 100 Teilnehmern

23.06.2020, 13:06 Uhr - Für Kitas wieder Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen möglich

06.06.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz Verordnung

03.06.2020, 16:27 Uhr - Sachsen beschließt weitere Lockerungen

03.06.2020, 14:29 Uhr  - Eingeschränkter Regelbetrieb bleibt, mit Flexibilisierungen

28.05.2020, 14:00 Uhr  - Staatsregierung und LSB planen gemeinsam weitere Lockerungen im Sport

16.05.2020, 16:29 Uhr - Schulen und Kitas starten am Montag

15.05.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz Verordnung

12.05.2020, 14:12 Uhr - Gaststätten, Hotels, Theater und Kinos dürfen wieder öffnen

08.05.2020, 13:00 Uhr - Kinder dürfen wieder in Kitas und Grundschulen

07.05.2020, 16:18 Uhr - Kurzarbeitergeld auch für Grenzpendler

04.05.2020, 00:00 Uhr - Neue Corona Schutz Verordnung

30.04.2020, 21:54 Uhr - Kabinett beschließt weitere Lockerung von Coronabeschränkungen

27.04.2020, 11:44 Uhr - Beantragung von Azubi-Coronahilfe ab sofort möglich

24.04.2020, 17:13 Uhr - Coronahilfe für von Kurzarbeit betroffene Ausbildungsbetriebe startet

24.04.2020, 14:14 Uhr - Friseursalons dürfen ab 4. Mai wieder öffnen

22.04.2020, 14:05 Uhr - 20 Millionen Euro zur Unterstützung für Sachsens Sport

19.04.2020, 18:00 Uhr - Ab 20. April 2020: Neue Corona-Schutz-Verordnung

17.04.2020, 14:44 Uhr - Kabinett beschließt Lockerungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens

17.04.2020, 14:17 Uhr - Kabinett beschließt Allgemeinverfügung für eingeschränkten Schulbetrieb

17.04.2020, 08:30 Uhr - Auch Sachsen ist von betrügerischen Webseiten im Zusammenhang mit den Soforthilfe-Programmen betroffen.

15.04.2020, 12:29 Uhr - Steuererleichterungen bei gemeinnützigem Engagement während der Corona-Krise

09.04.2020, 16:45 Uhr - Unterkunftszuschüsse jetzt für alle polnischen Einpendler in der systemrelevanten Infrastruktur

08.04.2020, 14:43 Uhr - Erfolgreiche Unternehmens-Soforthilfe wird für Mittelstand deutlich ausgeweitet

07.04.2020, 14:48 Uhr - Freistaat unterstützt Vereine und Institutionen in den Bereichen Soziales, Sport, Kultur, Umwelt und Landwirtschaft

07.04.2020, 10:00 Uhr - Wertstoffhof in Weißwasser ab 14.04.2020 wieder göffnet

06.04.2020,15:00 Uhr - KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern

31.03.2020, 16:21 Uhr - Neue Verordnung und Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen

30.03.2020, 14:43 Uhr - Mobile Verkaufsstände können ab Mittwoch öffnen

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25.03.2020, 14:00 Uhr -Quarantäne nun auch für polnische Grenzpendler

24.03.2020, 15:00 Uhr - keine Wochenmärkte

23.03.2020, 16:08 Uhr - Anspruch auf Notfallbetreuung in Kita und Grundschule erweitert

22.03.2020, 18:08 Uhr - Verlassen des Hauses nur noch mit triftigen Gründen erlaubt

17.03.2020, 18:39 Uhr - Freistaat plant Sonderprogramm für Kleinstunternehmen

17.03.2020, 14:01 Uhr - Sachsen untersagt alle Veranstaltungen, schließt fast alle öffentliche und private Einrichtungen

16.03.2020, 15:35 Uhr - Alle Schulen und Kitas ab Mittwoch geschlossen - Schließung bis 17. April: (Notbetreuung für versorgungswichtige Berufsgruppen)

16.03.2020 - 9:15 Uhr - OB-Entscheidung : Turnhallen in Weißwasser für Schul- und vereinsport geschlossen!