Öffentliche Verwaltung ist eine Tätigkeit zur Planung und Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens als Vollzug der Entscheidungen der demokratischen Willensbildung durch Parteien, Wahlen, Parlamente und Regierungen. Verwaltung ist ein unerlässlicher Bestandteil der gewaltenteiligen Organisation des modernen Verfassungsstaates (Konstitutionalismus). Die Verwaltung ist im Rechtsstaat in ihrer Tätigkeit an Recht und Gesetz gebunden.