Im Rahmen ihrer Kabinettssitzung am 24. Mai 2022 hat die sächsische Staatsregierung beschlossen, die geltende Corona-Schutzverordnung bis zum 18. Juni 2022 zu verlängern.
Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen gelten somit im Wesentlichen fort.
Zu einer Änderung kommt es lediglich im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs: Anstelle der bisherigen Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske muss hier ab dem 28. Mai 2022 nur noch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Das Kontroll-, Service-, Fahr- und Steuerpersonal ist auch weiterhin lediglich dann zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet, wenn geschäftsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht.
Links:
[1] https://weisswasser.de/sites/default/files/aermel-hoch-impfkampagne_rdax_87_3.jpg
[2] https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-AenderungsVO-22-05-28-Lesefassung.pdf