Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung Weißwasser:
Die Standfestigkeitsprobe wird im Zeitraum vom 25. Mai bis zum 27.Mai 2020 auf dem Friedhof in Weißwasser und am 27. Mai 2020 auf den Friedhöfen in Weißkeißel und Haide durchgeführt. Die Nachkontrolle der bemängelten Grabmale wird am 15. Juni 2020 erfolgen.
Grabmale, bei denen sich Beanstandungen ergeben, werden durch Aufkleber gekennzeichnet. Grabmale, die umzustürzen drohen, werden umgelegt. Beanstandete Grabmale sind durch die Nutzungsberechtigten innerhalb einer Frist von 4 Wochen fachgerecht befestigen zu lassen.
Da die Aufkleber und Warnbänder auch zur Warnung dritter Personen dienen, dürfen diese erst nach fachgerechter Befestigung der Grabmale entfernt werden. Um höchste Standsicherheit der Grabmale zu erreichen, dürfen diese nur von legitimierten Fachfirmen errichtet und befestigt werden. Die Friedhofsverwaltung weist hiermit darauf hin, dass alle Grabstellennutzungsberechtigten laut § 837 BGB verpflichtet sind, die Grabmale und Aufbauten standsicher zu halten.
Links:
[1] https://weisswasser.de/sites/default/files/friedh._ehrenh_0.jpg